Unsere Leistungen

links: Günter Eissler, rechts:Steffen Eissler


 Liegenschaftsvermessungen im Sinne des Vermessungsgesetz Baden-Württemberg

o   Flurstücksteilungen

     Veränderung der Grenzen eines oder mehrerer Flurstücke zum Zwecke der Schaffung eines Bauplatzes,                            Grenzausgleich oder Grenzänderung

o   Grenzfeststellung

     Feststellung eines oder mehrerer Grenzpunkte eines Grenzverlaufes in der Örtlichkeit, z.B. wenn Grenzzeichen fehlen,      der Verlauf der Grenzen unklar ist oder Grenzzeichen auf ihre Lagerichtigkeit überprüft werden sollen

  Gebäudeaufnahmen

     Gebäudeaufnahmen werden durchgeführt, wenn Gebäude neu errichtet oder um- oder angebaut wurden,

     so dass deren Außenmaße verändert wurden.

 Vermessungsleistungen für Bauvorhaben im Hochbau

o   Erheben aller notwendigen Unterlagen

o   Örtliche Aufnahme der topographischen Gegebenheiten am Bauplatz incl. Ver- und Entsorgungsleitungen

o   Erstellen von Planungsunterlagen aus den o.g. Angaben für den Architekten

o   Erstellen des Lageplan zeichnerischer und schriftlicher Teil sowie des Grenzabstandflächenplan und evtl.                          Geländeschnitte für den Bauantrag

o   Übertragung der Objektgeometrie in das Gelände (Absteckung) vor Aushub der Baugrube

o   Angabe eines Höhenbezugs

o   Einschneiden des Schnurgerüstes nach Aushub der Baugrube um die Lage des Objektes exakt festzulegen

 Vermessungsleistungen für Bauvorhaben im Tiefbau

o   Erheben aller notwendigen Unterlagen

o   Örtliche Aufnahme der topographischen Gegebenheiten im Planungsgebiet

o   Übergabe der Planungsgrundlage an den planenden Ingenieur

o   Absteckung der geplanten Anlagen (Kanäle, Leitungstrassen, Straßen etc.) im Planungsgebiet

o   Bestandsvermessung nach Ausbau