Liegenschaftsvermessungen (§5 VermG):
Dazu gehören Katastervermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters, wie Vermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen oder Aufnahme neuer bzw. veränderter Gebäude. Weiterhin fallen unter den Begriff Liegenschaftsvermessungen auch Grenzfeststellungen zur Übertragung der im Liegenschaftskataster festgelegten Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit zur Abmarkung mit Grenzzeichen oder der Prüfung vorhandener Abmarkungen von Grenzpunkten.
Erstellung von Unterlagen für baurechtliche Genehmigungsverfahren:
Beratung in baurechtlicher Hinsicht, Erstellen von Lageplänen, Abstandsflächenplänen und ggf. weitere Unterlagen wie Geländeschnitte oder rechnerische Nachweise über Vollgeschosse etc.
Vermessungen zur Erstellung von Planungsgrundlagen für o.g. Verfahren:
Topographische Bestandspläne mit Angaben in Lage und Höhe von aufgemessenen Objekten, Bereitstellung im überwiegenden Teil als Dateien, im Format PDF und DXF/DWG und teilweise speziellen Formaten zur Übergabe von z. B. Digitalen Geländemodellen.
Ermittlung von Erdmassen:
Aus durchgeführten vermessungstechnischen Aufnahmen.
Bauvermessung:
Schaffung eines Lage- und Höhenfestpunktfeldes am Objekt, Übertragung von Planungsmaßen in die Örtlichkeit (= Absteckung), Höhenfestpunkte angeben, Einschneiden des Schnurgerüsts oder Feinabsteckung von Achsen, Übergabe georeferenzierter Daten an Bauunternehmer zur Verwendung beim Aushub oder weiteren Bau des Objekts.
Kontrollmessungen:
Des Baufortschritts, Meterrisse im Rohbau angeben, Bescheinigung für Behörden nach Fertigstellung und Bestandsvermessung der Baumaßnahme.